Sicherheitsdatenblatt

Epoxid-Pulverbeschichtung

Entspricht der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 (Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe), Anhang II, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/878

Intercoat 460

Version 1Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum: 01.11.2024Datum der vorherigen Ausgabe: 01.11.2024

Übersetzung des englischen Sicherheitsdatenblatts. Das Original ist das PDF in englischer Sprache.

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Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1. Produktidentifikator

Handelsname
Intercoat 460
Produktbeschreibung
Lack
Produkttyp
Epoxid-Pulverbeschichtung

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendungen
Dieses Material weist gute Korrosionsschutzeigenschaften auf. Es wird als Grundierung für die Beschichtung von Metalloberflächen verwendet, die durch Spritzreinigung vorbehandelt wurden, wenn das zu beschichtende Teil einer starken Korrosionsbelastung ausgesetzt ist.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Intercoat OÜTelefon + 372 655 1010Kadastiku 29A,21004 Narva,Estland
Regionale Vertretung
Kościuszki 10 lok. 105-500 Piaseczno,Polen+48 222 66 2338
Auskunftgebender Bereich
info@intercoat.ee
Telefonnummer
+ 372 655 1010

1.4 Notrufnummer

Im Notfall 112 anrufen

Abschnitt 2: Mögliche Gefahren

Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Produktdefinition
Gemisch.

Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung nicht als gefährlich eingestuft.

Den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze siehe Abschnitt 16.

Ausführlichere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen siehe Abschnitt 11.

2.2. Kennzeichnungselemente

Signalwort
Kennzeichnung „Achtung“ auf dem KartonGHS07: Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren

Sicherheitshinweise

Allgemein
Nicht anwendbar
Prävention
P261 – Einatmen von Staub vermeiden
Reaktion
Nicht anwendbar
Aufbewahrung
P.7.1
Entsorgung
P.13
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Nur für gewerbliche Anwender. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

2.3. Sonstige Gefahren

Sonstige Gefahren, die nicht zu einer Einstufung führen
Keine bekannt.

Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.2 Gemische
Gemisch.
Produkt-/InhaltsstoffnameIdentifikatoren%Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Typ
4,4'-(1-Methylethyliden)bis-, Polymer mit 2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxymethylen)]bis[oxiran]EG-Nr.: nicht anwendbar (Polymer)CAS-Nr.: 25036-25-345Nicht eingestuft
TitandioxidREACH-Nr.: 01-2119489379-17EG-Nr.: 236-675-5CAS-Nr.: 13463-67-70-5Nicht eingestuft
4,4'-IsopropylidendiphenolREACH-Nr.: 01-2119457856-XXXXEG-Nr.: 201-245-8CAS-Nr.: 80-05-74-10Nicht eingestuft
ZinkpulverGHS09: UmweltEG-Nr.: 231-175-3CAS-Nr.: 7440-66-610-39Aquatic Acute 1 H400Aquatic Chronic 1 H410
2-Hydroxy-1,2-diphenylethan-1-onEG-Nr.: 204-331-3CAS-Nr.: 119-53-90,3Nicht eingestuft

Es sind keine weiteren Inhaltsstoffe vorhanden, die nach aktuellem Kenntnisstand des Lieferanten in den anwendbaren Konzentrationen als gesundheits- oder umweltgefährlich eingestuft sind, PBT-, vPvB-Stoffe oder Stoffe mit gleichwertiger Besorgnis sind oder für die ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt wurde und die daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.

Typ

[1] Stoff, der als gesundheits- oder umweltgefährlich eingestuft ist

[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert

[3] Stoff erfüllt die PBT-Kriterien gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII

[4] Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII

[5] Stoff mit gleichwertiger Besorgnis

[6] Zusätzliche Angabe aufgrund der Unternehmensrichtlinien

[*] Die Einstufung als karzinogen beim Einatmen gilt nur für Gemische, die in Pulverform in Verkehr gebracht werden und 1 % oder mehr Titandioxidpartikel mit einem Durchmesser ≤ 10 μm enthalten, nicht gebunden in

Arbeitsplatzgrenzwerte sind, sofern verfügbar, in Abschnitt 8 aufgeführt.

Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Bei jedem Unfall den Verunfallten aus dem Gefahrenbereich bringen. Betroffene Person nicht unbeaufsichtigt lassen. Falls erforderlich, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Einatmen
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen, verschmutzte Kleidung ausziehen und ruhig lagern. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Hautkontakt
Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden. Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Augenkontakt
Gelangt das Produkt ins Auge, Lidspalte offen halten und sofort mindestens 10 Minuten lang mit viel Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen. Bei Beschwerden oder anhaltenden Symptomen einen Augenarzt aufsuchen.
Verschlucken
Betroffene Person wiederholt reichlich Wasser mit Aktivkohle trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen nichts verabreichen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Anzeichen/Symptome einer Überexposition

Augenkontakt
Keine spezifischen Daten.
Einatmen
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
Keine spezifischen Daten.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen von Zersetzungsprodukten im Brandfall können Symptome verzögert auftreten. Die exponierte Person muss gegebenenfalls 48 Stunden unter ärztlicher Überwachung gehalten werden.
Spezielle Behandlungen
Keine spezielle Behandlung.

Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel
Bei Brand: Sprühwasser, Löschpulver, Schaum oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl und Kohlendioxid unter Druck.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Bei Brandeinwirkung entsteht dichter, schwarzer Rauch, der gesundheitsgefährdend ist. Rauch nicht einatmen.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Gefährdungen durch den Stoff selbst, Verbrennungsprodukte, entstehende Gase
Bei einem Brand den Unfallort umgehend absperren und alle Personen aus der Umgebung des Ereignisses entfernen. Keine Maßnahmen ergreifen, die mit einem persönlichen Risiko verbunden sind oder für die keine geeignete Schulung erfolgt ist.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Feuerwehrleute sollten eine geeignete Schutzausrüstung und ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät (SCBA) mit Vollmaske im Überdruckbetrieb tragen. Schutzkleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefeln und Handschuhen) gemäß der Europäischen Norm EN 469 bietet einen Grundschutz bei Chemieunfällen

Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nicht für Notfälle geschultes Personal
Keine Maßnahmen ergreifen, die mit einem persönlichen Risiko verbunden sind oder für die keine geeignete Schulung erfolgt ist. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtes und ungeschütztes Personal am Betreten hindern. Verschüttetes Material nicht berühren und nicht betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Einsatzkräfte
Falls zur Beseitigung des verschütteten Produkts Spezialkleidung erforderlich ist, die Angaben in Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien beachten. Siehe auch die Angaben unter „Nicht für Notfälle geschultes Personal“.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen
Ausbreitung und Abfließen von verschüttetem Material sowie den Kontakt mit Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Kanalisation vermeiden. Die zuständigen Behörden informieren, wenn das Produkt eine Umweltverschmutzung (Kanalisation, Gewässer, Boden oder Luft) verursacht hat.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Kleine freigesetzte Menge
Behälter aus dem Bereich der Freisetzung entfernen. Material absaugen oder zusammenkehren und in einen dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Abfallbehälter geben. Über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen entsorgen.
Große freigesetzte Menge
Behälter aus dem Bereich der Freisetzung entfernen. Eindringen in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche verhindern. Material absaugen oder zusammenkehren und in einen dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Abfallbehälter geben. Über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen entsorgen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Verweis auf andere Abschnitte
Notfallkontaktinformationen siehe Abschnitt 1.Informationen zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.Weitere Informationen zur Abfallbehandlung siehe Abschnitt 13.

Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Hinweise und Empfehlungen. Für verfügbare verwendungsspezifische Informationen aus dem/den Expositionsszenario(s) ist die Liste der identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 heranzuziehen.

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Bildung von Stäuben in Konzentrationen oberhalb der Entzündbarkeits-, Explosions- oder Arbeitsplatzgrenzwerte zu verhindern. Atemschutz ist erforderlich.

Elektrische Betriebsmittel und Beleuchtung sollten nach den einschlägigen Normen geschützt sein, damit Staub nicht mit heißen Oberflächen, Funken oder anderen Zündquellen in Berührung kommt.

Das Gemisch kann sich elektrostatisch aufladen: Beim Umfüllen von einem Behälter in einen anderen stets Erdungsleitungen verwenden.

Das Bedienpersonal sollte antistatisches Schuhwerk und antistatische Kleidung tragen, und die Fußböden sollten leitfähig sein.

Von Hitze, Funken und Flammen fernhalten.

Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Einatmen von Staub, Partikeln, Sprühnebel oder Nebel, die beim Auftragen dieses Gemischs entstehen, vermeiden. Einatmen von Schleifstaub vermeiden.

In Bereichen, in denen dieses Material gehandhabt, gelagert und verarbeitet wird, sollten Essen, Trinken und Rauchen verboten sein.

Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).

Stets in Behältern aus demselben Material wie der Originalbehälter aufbewahren.

Die Gesetze zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einhalten.

Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Gemäß den örtlichen Vorschriften lagern. Im Originalbehälter, vor direktem Sonnenlicht geschützt, an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort, entfernt von unverträglichen Materialien (siehe Abschnitt 10) sowie von Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht geschlossen und versiegelt halten. Geöffnete Behälter müssen sorgfältig wieder verschlossen und aufrecht gelagert werden, um ein Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern lagern. Geeignete Rückhaltemaßnahmen treffen, um eine Kontamination der Umwelt zu vermeiden.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Empfehlungen
Nicht verfügbar.
Branchenspezifische Lösungen
Nicht verfügbar.

Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Hinweise und Empfehlungen. Für verfügbare verwendungsspezifische Informationen aus dem/den Expositionsszenario(s) ist die Liste der identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 heranzuziehen.

8.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung und/oder eine Absaugung im Arbeitsbereich sorgen. Arbeitsplatzgrenzwerte: A: alveolengängige Fraktion <= 1,25 mg/m3 und <= 10 mg/m3 E: einatembare FraktionAllgemeines Gebotszeichen
Atemschutz
Bei übermäßiger Staubentwicklung eine Staubmaske tragen. Atemschutz muss immer dann getragen werden, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte (WEL) überschritten wurden.Atemschutz benutzenMaske benutzen
Handschutz
Geeignete Handschuhe tragen. Geeigneter Handschuhtyp: Einweghandschuhe aus Naturlatex oder Nitrilkautschuk, Kategorie 3 gemäß DIN EN 374 und DIN EN 420. Angaben des Handschuhherstellers zu Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Bei längerem oder häufig wiederholtem Hautkontakt: Haut mit Hautschutzcreme schützen.Handschutz benutzenHautschutzmittel benutzen
Augenschutz
Bei Staubentwicklung: dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.Augenschutz benutzen
Körperschutz
Geeignete Schutzkleidung tragen. Kontakt von Hals und Handgelenken mit dem Pulver wegen möglicher Hautreizungen und Dermatitis vermeiden. Nach Kontakt die betroffenen Hautstellen gründlich waschen.Schutzkleidung benutzenHände waschen
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand
Fest. Pulver.
Farbe
Verschieden.
Geruch
Schwacher Geruch.
Geruchsschwelle
Nicht anwendbar.
pH-Wert
Nicht anwendbar.
Schmelzpunkt (Staub)
85 - 115 °C
Siedebeginn und Siedebereich
Nicht anwendbar.
Flammpunkt
Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht anwendbar.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Feine Staubwolken können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Untere Explosionsgrenze (Staub)
20 g/m³ (EN 14034-3)
Mindestzündenergie (mJ)
10 - 30 (EN 13821)
Dampfdruck
Nicht anwendbar.
Dampfdichte
Nicht anwendbar.
Relative Dichte
1,7 bis 1,8 g/cm³ (ISO 8130-2/-3)
Löslichkeit(en)
Unlöslich in folgenden Stoffen: kaltes Wasser und heißes Wasser.
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Nicht anwendbar.
Selbstentzündungstemperatur des Staub-Luft-Gemischs
>450°C
Zersetzungstemperatur
>230°C
Viskosität
Nicht anwendbar.
Explosive Eigenschaften
Nicht verfügbar.
Oxidierende Eigenschaften
Unter normalen Bedingungen stabil

9.2. Sonstige Angaben

Median der Partikelgröße
40 mkm

Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine spezifischen Prüfdaten zur Reaktivität vor.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine spezifischen Daten.
10.5. Unverträgliche Materialien
Nicht anwendbar.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte entstehen.

Abschnitt 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der konventionellen Methode der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bewertet und entsprechend hinsichtlich seiner toxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitte 2 und 3.

Dabei werden, soweit bekannt, verzögert auftretende und unmittelbare Wirkungen sowie chronische Wirkungen der Bestandteile bei kurz- und langfristiger Exposition über orale, inhalative und dermale Expositionswege sowie bei Augenkontakt berücksichtigt.

Beschichtungspulver können in Hautfalten oder unter enger Kleidung örtlich begrenzte Hautreizungen verursachen.

Schätzwerte der akuten Toxizität
Nicht verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Nicht verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Nicht verfügbar.
Aspirationsgefahr
Nicht verfügbar.

Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit

Augenkontakt
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren.
Einatmen
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Hautkontakt
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Verschlucken
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren

Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften

Augenkontakt
Keine spezifischen Daten.
Einatmen
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
Keine spezifischen Daten.

Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit

Allgemein
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Karzinogenität
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Mutagenität
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Teratogenität
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Auswirkungen auf die Entwicklung
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
Keine bekannten signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

11.2.1. Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine spezifischen Daten.
11.2.2. Sonstige Angaben
Nicht verfügbar

Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Produkt- / InhaltsstoffnameErgebnisSpeziesExposition
TitandioxidAkut LC50 3 mg/l SüßwasserKrebstiere - Ceriodaphnia dubia – Neonat48 Stunden
Akut LC50 6,5 mg/l SüßwasserDaphnie - Daphnia pulex - Neonat48 Stunden
Akut LC50 >1000000 μg/l MeerwasserFisch - Fundulus heteroclitus96 Stunden

Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Entsorgungsmethoden
Die Entstehung von Abfällen sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts, von Lösungen und etwaigen Nebenprodukten sollte jederzeit den Anforderungen der Umweltschutz- und Abfallgesetzgebung sowie etwaigen Anforderungen der regionalen und örtlichen Behörden entsprechen. Überschüssige und nicht recycelbare Produkte über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen entsorgen. Abfälle sollten nicht unbehandelt in die Kanalisation gelangen, es sei denn, dies entspricht vollständig den Anforderungen aller zuständigen Behörden
Gefährliche Abfälle
Nach derzeitigem Kenntnisstand des Lieferanten gilt dieses Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 2008/98/EG.
Europäischer Abfallkatalog (EWC)
080201
Entsorgungsmethoden
Die Entstehung von Abfällen sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfälle sollten recycelt werden. Verbrennung oder Deponierung sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn ein Recycling nicht möglich ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Dieses Material und sein Behälter müssen auf sichere Weise entsorgt werden. Leere Behälter oder Auskleidungen können Produktreste enthalten. Ausbreitung und Abfließen von verschüttetem Material sowie den Kontakt mit Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Kanalisation vermeiden.

Abschnitt 14: Angaben zum Transport

ADR/RIDADNIMDGIATA
14.1. UN-NummerNicht geregelt.Nicht geregelt.Nicht geregelt.Nicht geregelt.
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 UmweltgefahrenNeinNeinNeinNein
Zusätzliche Informationen
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport auf dem Betriebsgelände des Verwenders: stets in geschlossenen, aufrecht stehenden und gesicherten Behältern transportieren. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was bei einem Unfall oder einer Freisetzung zu tun ist.
14.7 Massengutbeförderung gemäß IMO-Instrumenten
Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht relevant/nicht anwendbar.

Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Besonders besorgniserregende Stoffe
Keiner der Bestandteile ist aufgeführt.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.

Sonstige EU-Vorschriften

Europäisches Inventar
Nicht bestimmt.
Chemikalien der Schwarzen Liste
Nicht gelistet
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - Luft
Nicht gelistet
Ozonabbauende Stoffe (1005/2009/EU)
Nicht gelistet
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) (649/2012/EU)
Nicht gelistet
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt unterliegt nicht der Seveso-Richtlinie.

Internationale Vorschriften

Montrealer Protokoll
Nicht gelistet.
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - Wasser
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen: Chemikalien der Liste I
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen: Chemikalien der Liste II
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen: Chemikalien der Liste III
Nicht gelistet
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über POPs und Schwermetalle
Nicht gelistet.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Nicht anwendbar.

Abschnitt 16: Sonstige Angaben

Hinweis für den Leser

Gefahrenhinweise (CLP)
H318 Verursacht schwere Augenschäden.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H315 Verursacht Hautreizungen.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H335 Kann die Atemwege reizen.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Weitere Informationen
Die Angaben in diesem Datenblatt wurden nach bestem Wissen erstellt und entsprachen dem Stand zum Zeitpunkt der Überarbeitung.
Literatur
Abkürzungen und Akronyme siehe: ECHA-Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Tabelle der Begriffe und Abkürzungen).
Änderungsgrund
Gegenüber der vorherigen Version geänderte Daten.
Abkürzungen und Akronyme
ATE = Schätzwert der akuten ToxizitätCLP = Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]DMEL = Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler BeeinträchtigungDNEL = Abgeleitete Expositionshöhe ohne BeeinträchtigungEUH-Satz = CLP-spezifischer GefahrenhinweisPBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxischPNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-KonzentrationRRN = REACH-RegistrierungsnummervPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum
01.11.2024
Datum der vorherigen Ausgabe
01.11.2024
Version
1

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beruhen auf dem derzeitigen Stand unserer Kenntnisse und auf den geltenden Gesetzen. Das Produkt darf ohne vorherige schriftliche Handhabungsanweisungen nicht für andere als die in Abschnitt 1 genannten Zwecke verwendet werden. Es liegt stets in der Verantwortung des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der örtlichen Vorschriften und Gesetze zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sollen die Sicherheitsanforderungen an unser Produkt beschreiben. Sie sind nicht als Zusicherung von Produkteigenschaften zu verstehen.